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Pflichtregistrierung AVV Programm für die kollektive Kommunikation von Zierpflanzenprodukten

19. März 2025

BBH

Das niederländische Blumenbüro (Bloemenbureau Holland, BBH) wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, den Zierpflanzenbau im In- und Ausland gemeinsam zu fördern. Die Beschaffung der dafür erforderlichen Mittel erfolgte über die Royal FloraHolland mittels einer sogenannten BBH-Abgabe auf den Umsatz von Züchtern und Käufern. Da dies in der Praxis bedeutete, dass nur Züchter und Käufer, die über Royal FloraHolland handelten, zur Finanzierung von BBH beitrugen, beschloss die Geschäftsführung von RFH, diese Methode einzustellen. Dies führte zur Suche nach einer Lösung, bei der der gesamte Sektor einen Beitrag leistet. Gemäß dem Beschluss des Vorstands hat RFH die direkte Erhebung zum 01.01.25 eingestellt und BBH wird nun die Rechnungsstellung und den Einzug der geschuldeten Beiträge übernehmen.

Am 10. Dezember 2024 wurde das „Ornamental Horticulture Products Collective Communication Programme 2025-2027“ vom Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität für alle Marktteilnehmer für allgemein verbindlich erklärt. Diese Allgemeinverbindliche Erklärung (AVV) wurde vom Blumen- und Zierpflanzenausschuss (BO Sierteelt) beantragt und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Das Blumenbüro Holland (BBH) ist für die Umsetzung der AVV verantwortlich. Die AVV bedeutet, dass alle Zierpflanzenbauunternehmer (sowohl niederländische als auch solche, die über die Niederlande Handel treiben) finanziell beitragen müssen. Aus diesem Grund hat RFH die direkte Erhebung zum 01.01.2025 eingestellt und BBH wird nun die Rechnungsstellung und den Einzug der geschuldeten Beiträge übernehmen.

Wer unterliegt der Registrierungspflicht?

Der erste Schritt in diesem Prozess ist die Registrierungspflicht. Diese Registrierungspflicht gilt für alle Unternehmen, die unter die AVV fallen. Für Erzeuger betrifft dies die natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen leitet, dessen Geschäftstätigkeit der Anbau von Zierpflanzen unter ständiger Abdeckung aus Glas, Kunststoff oder im Freiland ist oder Produktkategorien, die unter die VBN-Codes 1 und 2 fallen:

1. Schnittblumen

2. Zimmerpflanzen

Weitere Informationen über die AVV und für wen sie gilt, finden Sie hier

Autorisierung über „My RFH“

Die RFH unterstützt die Aktivitäten der BBH voll und ganz und möchte die Umsetzung der Verordnung so effizient wie möglich gestalten. RFH-Mitglieder, die unter die AVV fallen, können dieser Verpflichtung nachkommen, indem sie die Autorisierung über „My RFH“ vornehmen. Wenn Sie die Autorisierung vornehmen, müssen Sie sich nicht separat beim Blumenbüro Holland registrieren. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert darüber informiert, wie Sie die Autorisierung vornehmen können und wann dies möglich ist.

Wenn Sie die Zahlung nicht autorisieren möchten, müssen Sie sich über ein Formular auf der Website des Blumenrats der Niederlande registrieren. Wir bitten Sie, dieses Formular sofort auszufüllen. Das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten.

Die Folgemaßnahmen

BBH wird ab dem 2. Quartal 2025 mit der Rechnungsstellung beginnen. Alle von dem Programm erfassten Erzeuger erhalten in diesem Zeitraum eine Rechnung auf der Grundlage des erwarteten Umsatzes für 2025. Die Zahlung kann in einer Summe oder per Lastschriftverfahren auf monatlicher Basis erfolgen.

Bei Fragen zu den oben genannten Punkten senden Sie bitte eine E-Mail an avv@bloemenbureauholland.nl

Käufer

Die Kommunikation bezüglich der Registrierung von Käufern, die ebenfalls zur Finanzierung von BBH beitragen müssen, wird vom VGB übernommen.