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Vorgeschriebene Registrierung ab 1. Juli 2022 durch Erweiterung des deutschen Verpackungsgesetzes

8. Juni 2022

Royal Flora Holland Logistiek 20170815
In Deutschland tritt am 1. Juli 2022 eine Erweiterung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Für jeden, der Produkte in Verkaufs- und/oder Transportverpackungen auf den deutschen Markt bringt, ist ab diesem Stichtag eine Registrierung im LUCID-Verpackungsregister vorgeschrieben. Für Verkaufsverpackungen wird außerdem ein Vertrag mit einem Recyclingunternehmen verlangt. Außerdem müssen Marktplätze (wie Veiling Rhein-Maas) ab dem 1. Juli 2022 kontrollieren, ob ihre Anlieferer das VerpackG einhalten. Vermeiden Sie Bußgelder und beginnen Sie rechtzeitig mit den notwendigen Maßnahmen. Lesen Sie hier die wichtigen Informationen zu diesem Thema und was die Erweiterung des Gesetzes für Sie bedeutet.
Liefern Sie bei Veiling Rhein-Maas an? Dann gilt für Sie das Verpackungsgesetz (VerpackG), und Sie benötigen zur Anlieferung bei Veiling Rhein-Maas eine LUCID-Registriernummer. Ab 1. Juli 2022 muss Veiling Rhein-Maas als deutscher Marktplatz kontrollieren, ob die Anlieferer, die Produkte auf ihrem Marktplatz verkaufen, sich an das Verpackungsgesetz halten. Veiling Rhein-Maas wird daher kontrollieren, ob und unter welcher LUCID-Registriernummer Sie im LUCID-Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert sind. Produkte von nicht registrierten Anlieferern darf Veiling Rhein-Maas ab 1. Juli 2022 nicht mehr auf ihrem Marktplatz verkaufen.

Ablaufplan für die vorgeschriebene Registrierung durch Erweiterung des VerpackG zum 1. Juli 2022

Infolge der Erweiterung gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG) nun auch für „Business to Business“-Transportverpackungen und nicht mehr nur für „Business to Consumer“-Verpackungen. Das bedeutet für Sie, dass Sie einige Maßnahmen durchführen müssen, die wir Ihnen nachfolgend in einem Ablaufplan erläutern.

Erläuterung der Begriffe „Transportverpackung“ und „Verkaufsverpackung“:
Verpackungsartauch bekannt alsAbkürzungVerpackungsbeispiele
Transportverpackung'Business to Business' VerpackungB2Bu.a Trays, Eimer und Kartons
Verkaufsverpackung'Business to Consumer' VerpackungB2Cu.a. Folien, Etiketten und Pflanzentöpfe (die vor der Nutzung entfernt werden)
Schritt 1: Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Das LUCID-Verpackungsregister ist ein öffentliches Online-Verpackungsregister, in dem alle Betriebe registriert sein müssen, die Verpackungen (B2C und/oder B2B) auf den deutschen Markt bringen. Das war bisher schon für B2C-Verpackungen der Fall; ab 1. Juli 2022 gilt es auch für B2B-Verpackungen. Bringen Sie Verpackungen direkt auf den deutschen Markt? Dann benötigen Sie eine LUCID-Registriernummer.

Das Registrierungsverfahren dauert etwa 15 Minuten. Um Ihnen diese Registrierung einfacher zu machen, gibt es dafür eine kurze Anleitung in niederländischer Sprache. Die Registrierung ist kostenlos.
Schritt 1b: Registrierung von B2B-Transportverpackungen im LUCID-Verpackungsregister hinzufügen

Haben Sie bereits eine LUCID-Registrierungsnummer? Dann kann trotzdem eine weitere Maßnahme notwendig sein. Bringen Sie neben B2C-Verkaufsverpackungen auch noch B2B-Transportverpackungen in Deutschland in den Verkehr? Dann loggen Sie sich bis zum 1. Juli 2022 beim LUCID-Verpackungsregister ein, um dort anzugeben, dass Sie Transportverpackungen für Deutschland verwenden und welche das sind. Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie bei diesem Vorgang Schritt für Schritt unterstützt.
Schritt 2: Abschluss eines Vertrages mit einem Recyclingunternehmen für B2C-Verkaufsverpackungen

Eine andere, schon länger bestehende Verpflichtung betrifft den Abschluss eines Vertrages mit einem Recyclingunternehmen über das Volumen an B2C-Verkaufsverpackungen, das Sie auf den deutschen Markt bringen. Das ist mit Kosten verbunden. Sie tragen damit zum Recycling des Verpackungsmaterials bei, das Sie auf den deutschen Markt bringen. Diese Verpflichtung gilt, wenn Sie bei Veiling Rhein-Maas anliefern und/oder wenn Sie direkt an einen deutschen Kunden verkaufen. Royal FloraHolland hat mit Landbell - einem der größten Recyclingunternehmen in Deutschland - Absprachen getroffen, die für Royal FloraHolland-Kunden günstige Tarife und Konditionen bieten.
Schritt 3: Registrieren Sie Ihre LUCID-Registriernummer (und den Namen Ihres Recyclingunternehmens) bei Royal FloraHolland

Wie vorstehend erläutert, trifft Veiling Rhein-Maas als Marktplatz ab dem 1. Juli 2022 eine Kontrollpflicht. Um dies zu ermöglichen, hat Royal FloraHolland in der „Mein Royal FloraHolland“-Umgebung zusätzliche Felder unter dem Titel „Ändern der Registrierung nach Verpackungsgesetz“ (im Abschnitt „Unternehmensdaten“) verfügbar gemacht.

Wir bitten Sie, dort folgende Angaben zu registrieren:
  1. Ihre LUCID-Registriernummer
  2. Name des Recyclingunternehmens, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben

Wenn der obige Link nicht funktioniert, können Sie auch die folgende Website aufrufen: Mein Royal FloraHolland > Meine Daten > Betriebsdaten > Klicken Sie auf Mein Betrieb.


Wichtig: Nur der Hauptbenutzer ist berechtigt, Änderungen im Abschnitt „Unternehmensdaten“ vorzunehmen. Haben Sie schon eine LUCID-Registriernummer, aber noch keinen Vertrag mit einem Recyclingunternehmen? Auch dann können Sie sich schon einloggen und diese Nummer eingeben. Das Recyclingunternehmen können Sie auch später noch eingeben.

Natürlich beachten wir die Vorschriften zum Datenschutz, wenn wir die erforderlichen Daten an Veiling Rhein-Maas weitergeben. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur weiter, soweit es erforderlich ist, damit Sie weiter auf dem Marktplatz von Veiling Rhein-Maas aktiv bleiben können.

Deutsche Gesetzgebung

Nur zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass das VerpackG ein Gesetz des deutschen Staates ist, also keine Vorgabe von Royal FloraHolland. Sie sind und bleiben jederzeit selbst für die korrekte Einhaltung der diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen verantwortlich. [1]

Möchten Sie mehr wissen oder haben Sie Fragen?

Mit dem vorgenannten Ablaufplan und den dazu gehörenden Informationen haben wir Ihnen diese komplexe Materie so einfach und vollständig wie möglich erläutert. Haben Sie noch weitere Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Kundenkontaktcenter auf, dort hilft man Ihnen gerne weiter.

[1] Dieser Nachricht dient nur Informationszwecken und stellt keine professionelle Rechtsberatung durch Royal FloraHolland dar. Royal FloraHolland übernimmt keine Haftung für die Informationen in diesem Newsletter und auch nicht für die Einhaltung der Vorschriften des deutschen Verpackungsgesetzes. Wenn Sie Informationen speziell für Ihren Betrieb benötigen, lassen Sie sich bitte von unabhängiger Seite rechtlich beraten.