Dies betrifft die durchschnittliche Anzahl Stapelwagen, die Sie nach 19:00 Uhr in Ihrer Box benutzen. Pro Stapelwagen bezahlen Sie einen Festbetrag pro Jahr in vier Raten.
Um Ihre durchschnittliche Nutzung festzustellen, kommen wir einmal pro Quartal bei Ihnen vorbei, um zu zählen. Diese Zählung findet außerhalb der absoluten Spitzentage statt. Wir können auch unangekündigt Zählungen vornehmen. Anhand des Durchschnitts der Zählungen der vier Quartale kann die Höhe des Vertrags geändert werden.
Ist Ihr Vertrag zu hoch? Dann ändern wir ihn einvernehmlich nach unten ab, sodass Sie nicht zu viel bezahlen. Ist Ihr Vertrag zu niedrig? Dann können Sie ihn nach oben abändern. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie bei einer Kontrolle die Strafgebühr zahlen müssen. Sie können den Betrag des Boxvertrags einmal pro Vertragsjahr (12 Monate) anpassen lassen.
Was wird gezählt und was nicht?
Zum Ermitteln Ihrer durchschnittlichen Nutzung bei der Quartalszählung zählen wir die folgenden Stapelwagen nicht mit:
- Stapelwagen, die zu mindestens 50 % mit SIVEPO-Behältern beladen sind
- Stapelwagen mit Produkten für die Uhr und den Direkthandel für den nächsten Tag, die also mit einem Lieferschein mit dem Datum des nächsten Tages versehen sind
- Mit einer Schlossplatte versehene Stapelwagen. Auch eine einzelne Schlossplatte zählt, vorausgesetzt, sie ist für den Kontrolleur sichtbar
- Leere Stapelwagen
Die übrigen Stapelwagen (mit Produkt, Abfall, weniger Behältern, sonstiger Beladung beladen) zählen bei der Quartalszählung mit. Für die interne Nachtmiete gelten die gleichen Zählregeln, allerdings zählen dabei leere Stapelwagen natürlich mit.