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Eine einheitliche Sanktionspolitik für Royal FloraHolland insgesamt

An allen Standorten von Royal FloraHolland werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die ständigen Verluste von Stapelwagen zu beschränken. In diesem Zusammenhang finden vorbeugende Kontrollen auf den Versteigerungsgeländen sowie in den angemieteten Räumen der Geschäftspartner statt. Außerdem werden Kontrollen bei Lieferanten und Abnehmern, auf Märkten, bei Händlern von Alteisen und Schrott sowie an Handelsstätten im In- und Ausland durchgeführt.

All diese Kontrollen verlaufen 7 Tage in der Woche rund um die Uhr und werden vom Betriebsschutz, den Zuständigen für die Logistik und den Kontrolleuren vom Abteilung Logistik Mittel-Management übernommen. Auf diese Weise zielt Royal FloraHolland darauf ab, den Missbrauch und Diebstahl von Stapelwagen zu erkennen und zu verhindern.

Royal FloraHolland verwendet für die Nutzung der Stapelwagen ein Verwaltungssystem mit der Verwendung von Schlossplatten, das zum Teil auf Vertrauensgrundlage beruht. Es beinhaltet, dass an jedem Stapelwagen, der das Versteigerungsgelände verlässt, eine funktionstüchtige Schlossplatte befestigt sein muss.

Da viele unserer Geschäftspartner an mehreren Standorten tätig sind, hat Royal FloraHolland eine Sanktionspolitik eingerichtet, sofern die vorgeschriebenen Regeln nicht beachtet werden. Bei dieser einheitlichen Sanktionspolitik spielt es keine Rolle, an welchem Standort es zu einem Verstoß kommt. Sämtliche Verstöße werden gemeinsam erfasst.

Außerdem gilt, dass Sie, wenn Sie Schlossplatten von einer anderen Partei als Sie selbst benutzen lassen, diese Person eine entsprechende gültige Vollmacht haben muss. Sämtliche Verstöße werden für alle Gelände der Versteigerungen erfasst und in einer zentralen Datenbank gesammelt, um dort im Rahmen eines Maßnahmenplans bearbeitet zu werden.

Die Sanktionspolitik wird nachstehend erläutert:

Verstöße

An den folgenden Orten machen Sie sich eines Verstoßes schuldig, wenn Sie einen Stapelwagen verwenden, an dem die Schlossplatte nicht oder nicht ordnungsgemäß befestigt ist bzw. keine Vollmacht für die Verwendung einer anderen Schlossplatte als der von Ihnen selbst vorgelegt werden kann:

  • Innerhalb der Versteigerungsgebäude: in Fahrzeugen
  • Außerhalb der Versteigerungsgebäude: überall*

* Eine Ausnahme ist die Verwendung von Stapelwagen ohne Schlossplatte auf den von Royal FloraHolland ausgewiesenen Flächen auf dem Versteigerungsgelände. Dies umfasst Käufergebiete wie Aalsmeer-Zuid, FloraPark Rijnsburg und Trade Parc Westland. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Stapelwagen in Fahrzeugen immer mit einer Schlossplatte versehen sein müssen.

Außerdem gilt das Folgende:

Die Person bzw. der Betrieb, die/der gerade über den Stapelwagen verfügt, trägt in erster Linie immer die Verantwortung.

Vorgehensweise bei Feststellung einer unsachgemäßen Verwendung von Stapelwagen:

Ein Mitarbeiter von Royal FloraHolland schreibt bei einer solchen Feststellung immer einen Verweis aus, von dem Sie eine Kopie erhalten. Diese Angaben werden in der zentralen Datenbank verarbeitet. Sie erhalten anhand eines offiziellen Schreibens nochmals eine Benachrichtigung zu dem Verstoß. Bei dieser Kommunikation werden mögliche vorangehende Verstöße berücksichtigt.

Ein erster Verstoß wird ein Jahr lang gespeichert. Kommt es innerhalb dieses Zeitraums zu einem weiteren Verstoß bei Ihnen, wird dies bei der Gesamtzahl berücksichtigt.

  1. Verstoß: Sie erhalten ein Informationsschreiben
  2. Verstoß: Sie erhalten ein Warnschreiben
  3. Verstoß: Royal FloraHolland führt ein Gespräch mit Ihnen, bei dem Sie aufgefordert werden, mitzuteilen, welche Maßnahmen Sie bei Ihrer Geschäftstätigkeit ergreifen werden, um einen weiteren Verstoß zu verhindern
  4. Verstoß: Ihnen wird eine Geldbuße auferlegt

Weitere Verstöße werden je nach Einzelfall beurteilt.

Geldbuße

Geldbußen werden vier Wochen nach Benachrichtigung über den betreffenden Verstoß in Rechnung gestellt. Die Geldbuße kann von € 150,- je Stapelwagen bei einer unrichtig befestigten Schlossplatte bis zu € 300,- für einen Stapelwagen ohne Schlossplatte betragen. Wenn keine Vollmacht bei der Verwendung einer anderen Schlossplatte vorgelegt werden kann, beträgt die Geldbuße € 300,-.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann von diesen Beträgen abgewichen und können strengere Sanktionen auferlegt werden. Das kann höhere Geldbußen, keine weitere Vermietung von Schlossplatten und/oder ein Verbot für die Nutzung von Stapelwagen umfassen. Außerdem ist es möglich, dass ein Zugang zu den Geländen von Royal FloraHolland untersagt wird.

Ferner muss berücksichtigt werden, dass eine Person, die über einen Stapelwagen verfügt, an dem sich keine Schlossplatte befindet, auch dann die nicht entrichteten Mietkosten an Royal FloraHolland zu entrichten hat.

Diese Sanktionspolitik ist ein Bestandteil der Versteigerungsordnung von sowohl dem Standort Aalsmeer als auch den Standorten von "Alt Royal FloraHolland"