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Dekorationsmaterial versteigern

Dekorationsmaterial sind Produkte, die in Floristenfachgeschäften oder Gartenzentren verkauft oder verarbeitet werden. Die Produkte können in einer Blüte, einem Strauß oder einer Pflanze benutzt werden. Hilfsmittel wie Werkzeug, Scheren oder Messer fallen nicht unter diesen Begriff.

Achtung! Benutzen Sie beim Anliefern immer die offizielle Bezeichnung Dekorationsmaterial. Also nicht Präsentationsmaterial oder tote Artikel.

Spielregeln

  • Das Produkt ist an den Zierpflanzenanbau gebunden, d.h. es muss in einem Floristenfachgeschäft oder Gartenzentrum verkauft werden. Hierunter fallen auch festtags- und saisonspezifische Produkte: Weihnachten, Valentinstag, Ostern, Muttertag.
  • Das Produkt lässt sich nicht in einer anderen vorhandenen Versteigerungsgruppe unterbringen.
  • Das Produkt ist nicht anstößig und enthält keine lebenden Tiere.
  • Das Produkt verursacht keine Störung des Versteigerungs- bzw. des Logistikverfahrens.
  • Sie liefern es in einer Auktionsverpackung oder gut verpackt an.
  • Schäden, die vor, während oder nach dem Versteigern eventuell am Produkt entstehen, gehen immer zu Ihren Lasten.
  • Das Produkt erfüllt die Anforderungen des niederländischen Arbeitsschutzgesetzes, d.h. es wiegt maximal 13 kg je Einheit und maximal 600 kg je Stapelwagen. Wiegt eine Einheit mehr als 13 kg, so wird die Partie in einem einzigen Kauf angeboten. Stapelwagen, die über 600 kg wiegen, werden nicht versteigert.
  • Auch Produkte, die in einer Auktionsverpackung oder einer auktionsfremden Verpackung angeliefert werden, müssen die Kriterien des oben genannten Arbeitsschutzgesetzes erfüllen. Der Versteigerungsmeister beurteilt, ob das Produkt versteigert wird.
  • Eine Nachprüfung ist nicht möglich.
  • Das Produkt darf keine brennbaren Stoffe enthalten oder auf andere Weise eine Gefahr für die Umgebung darstellen.
  • Die Produkte sind so verpackt, dass sie nicht über den Stapelwagen oder CC-Container hinausragen. Sollte das doch der Fall sein, so ist der Versteigerungsmeister befugt, die Partie von der Auktion auszuschließen.
  • Alle Produkte, die zur Anlieferung als Dekorationsmaterial bestimmt sind, melden Sie vorher bei einem der Versteigerungsmeister an dem betreffenden Standort an. Mit ihm besprechen Sie, wie viele Wagen Sie maximal anliefern.