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Anlieferungs-anweisungen für Vertragslieferanten

Sind Sie ein Vertragslieferant und möchten gern bei Royal FloraHolland anliefern? Das ist möglich! Gern besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und treffen Anliefervereinbarungen.

Über den Contact Center können Sie Kontakt zu unseren Accountmanagern und Produktteams aufnehmen. Sie helfen Ihnen gern weiter und wir nehmen gern die Zusammenarbeit mit Ihnen auf. Wenn Sie vor den Uhren an einem oder mehreren der drei Exportstandorte anliefern, treffen wir mit Ihnen Anliefervereinbarungen für die Uhr bezüglich der Art des Produkts, der Mindest- und Höchstmengen und der Anliefertage. Auf diese Weise versuchen wir, für jedermann einen möglichst attraktiven Marktplatz mit deutlichen Spielregeln zu erzeugen.

Um einen attraktiven Marktplatz für jedermann gewährleisten zu können, hat Royal FloraHolland das Recht, bei Nichteinhaltung von auktionsanlieferungsbezogenen Vorschriften oder Vereinbarungen sofort, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich wäre, die Produkte ganz oder teilweise zum Schluss oder überhaupt nicht zu versteigern und auf Risiko des Anlieferers vorübergehend zu lagern, zu vernichten oder zurückzuschicken. Dies liegt im freien Ermessen von Royal FloraHolland. Die Lagerung oder Vernichtung bzw. Rücksendekosten, unter anderem für die Logistiktätigkeiten von Royal FloraHolland, gehen zu Lasten des betreffenden Anlieferers.

Wenn Royal FloraHolland aus bestimmten Gründen die Produkte doch versteigert hat, so hat sie das Recht, der Anlieferung für einen künftigen Zeitraum Beschränkungen aufzuerlegen oder eine Strafgebühr aufzuerlegen. Wenn Royal FloraHolland bei einem Mangel lediglich eine Warnung ausgibt, können Anlieferer aus dieser Warnung keine Ansprüche für die Zukunft ableiten.