Zeitweilige Befreiung… | Royal FloraHolland skip_content_text

Zeitweilige Befreiung Mitgliedspflichten

Mitglieder profitieren von allen Vorteilen des größten globalen Marktplatzes. Als Mitglied rechnen Sie immer über Royal FloraHolland ab; Sie setzen Ihre gesamte Produktion über uns ab. Manchmal kann sich Ihr Kunde nicht bei uns registrieren. Dann können Sie die Befristete Befreiung von Mitgliedspflichten (ZBM) nutzen und außerhalb der Versteigerung direkt mit Ihrem Kunden selbst abrechnen (BVO). Alle Transaktionen mit diesem Kunden müssen Sie als Mitglied uns anschließend melden. Sie beantragen diese Freistellung im Voraus bei Ihrem Accountmanager oder dem Kundenkontaktcenter.

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Ihre Vorteile

  • Geschäfte mit Kunden, die wirklich nicht über Royal FloraHolland abrechnen können.
  • Einfach rückwirkend ZBM-Umsatz angeben und die Kosten im Bereich „Meine Umgebung“ auf der Website von Royal FloraHolland einsehen.
  • Möglichkeit, Ihre ZBM-Gebühr in Raten zu zahlen.
  • Möglichkeit, eine Non-Sepa-Ausnahme für den Handel außerhalb der SEPA-Zone zu beantragen.
  • Auf die ersten 15.000 € des ZBM-Umsatzes wird keine Nachforderung erhoben.

Kosten

Für jede Transaktion außerhalb der Versteigerung bezahlen Sie die Basisprovision und einen Liquiditätsbeitrag. Er entspricht der Provision für Direkthandel über die Royal FloraHolland und wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Sie müssen immer den vollständigen Betrag für Transaktionen außerhalb der Versteigerung angeben. Über die ersten 15.000 € berechnet das System Zeitweilige Befreiung Mitgliedspflichten keine Nachforderung. Die Benutzung der Anwendung Zeitweilige Befreiung Mitgliedspflichten kostenlos. Mehr info?

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Und so funktioniert es

Die zeitweilige Befreiung von den Mitgliedspflichten ist immer an eine bestimmte (zeitlich begrenzte) Transaktion gekoppelt. Sie beantragen die zeitweilige Befreiung von den Mitgliedspflichten über Ihren Accountmanager. Im Idealfall geben Sie den Namen des Kunden und den Zeitraum an, in dem die Transaktion stattfindet. Die Royal FloraHolland prüft dann, ob Ihr Kunde über die Auktion handeln kann oder nicht. Vielleicht gelingt es gemeinsam, Ihren Kunden doch anzumelden, sodass Sie sich auch bei diesem Kunden auf die Zahlungssicherheit verlassen können, welche die Royal FloraHolland Ihnen bietet.

  • Wenn Ihr Kunde tatsächlich nicht über Royal FloraHolland abrechnen kann, erhalten Sie innerhalb von drei Wochen die Genehmigung für ZBM. In der ZBM-Anwendung auf der Seite „Meine Umgebung“ geben Sie selbst an, dass Sie eine Freistellung verwenden. Tun Sie dies möglichst vor der Transaktion, mindestens aber innerhalb von drei Monaten nach der Transaktion. Wir nennen diese Art von Transaktionen auch BVO-Transaktionen oder Transaktionen außerhalb der Versteigerung.
  • Wenn Ihr Kunde doch über die Versteigerung abrechnen kann, erhalten Sie keine Freistellung und dürfen – in unserem gemeinsamen Interesse – das Geschäft nicht außerhalb der Versteigerung abschließen.

Melden Sie Ihren TOL-Umsatz vorzugsweise vierteljährlich, damit Sie die ZBM-Gebühr in Raten zahlen können. Das ist sehr vorteilhaft. Alle Kosten werden dann im selben Jahr berechnet, in dem die ZBM-Transaktion stattfindet. Liegt Ihr Umsatz außerhalb der Versteigerung unter 15.000 €? Dann könnten Sie in Erwägung ziehen, Ihren ZBM-Umsatz nur einmal im Jahr rückwirkend zu erfassen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Accountmanager.

Nachdem Sie die Erlaubnis von Ihrem Accountmanager erhalten haben, können Sie die ZBM-Anwendung in „Meine Umgebung“ auf royalfloraholland.com aktivieren. Diese Anwendung bietet Ihnen die folgenden Funktionen:

  • Stets aktueller Einblick in alle ZBM-Kosten und -Gebühren
  • Legen Sie selbst fest, wann Sie die Kosten zahlen (spätestens drei Monate nach der Angabe), damit die Zahlungen während des Jahres gestaffelt erfolgen können. Die Abrechnung erfolgt über die Dienstleistungsrechnung
  • Zuvor angegebene TOL-Transaktionen können leicht abgerufen werden.
Bis Ende 2023 gibt es eine befristete Befreiung von der BVO-Basisprovision für den Handel außerhalb des SEPA-Raums.